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Hierbei werden Kaufpreise solcher Grundstücke herangezogen, die aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (so genannte Vergleichsgrundstücke). Dieses Verfahren ist vor allem bei der Bewertung unbebauter Grundstücke und Eigentumswohnungen gefragt. Voraussetzung: eine genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten muss vorhanden sein. Es gilt: je spezifischer die Immobilie ist, umso weniger ist das Vergleichswertverfahren für die Praxis geeignet.
Bei diesem Verfahren ist der Wert der Gebäude getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des Ertrages zu ermitteln. Der Bodenwert wird in der Regel über das Vergleichswertverfahren ermittelt. Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere dann ins Spiel, wenn die Ertragserzielung das entscheidende Kriterium für das Immobilieninvestment ist. Das betrifft vor allem Wohnobjekte ab drei Wohneinheiten, Gewerbeobjekte und so genannte Betreiberimmobilien wie etwa Hotels, Freizeitimmobilien und Krankenhäuser.
Hier ist der Wert der baulichen Anlage, wie Gebäude, Außenanlagen und besondere Betriebseinrichtungen und der Wert der sonstigen Anlagen getrennt vom Bodenwert nach Normalherstellungskosten zu ermitteln. Der Bodenwert wird jeweils nach dem bekannten Vergleichswertverfahren ermittelt. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei eigen genutzten Immobilien angewendet.
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