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Auswahl des Sachverständigen

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Die Qualifikationen, mit denen Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken werben, sind vielfältig.

Es gibt viele unterschiedliche Bezeichnungen, wie „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“, „verbandsgeprüfter Sachverständiger“, „zertifizierter Sachverständiger“, „staatlich geprüfter Sachverständiger, Bausachverständiger“, „Gerichtssachverständiger“ etc. Diese Menge an Bezeichnungen kann schnell für Verwirrung sorgen. Deshalb sollten Sie Vorsicht walten lassen, denn: Die Bezeichnung eines Sachverständigen sagt häufig nur wenig über seine Qualität aus. So müssen zum Beispiel „öffentlich bestellte Sachverständige“ nicht grundsätzlich besser sein als Sachverständige, die diese Qualifikation nicht besitzen.

Tipp: Lassen Sie sich vom Sachverständigen Nachweise seiner Qualifikation zeigen, wie beispielsweise Zertifikate über Fortbildungsveranstaltungen. Das ist insofern wichtig, als dass auf diesen Seminaren oftmals über die neuesten Entwicklungen berichtet wird. Insofern verfügen Sachverständige, die sich fortbilden, stets über das aktuelle Fachwissen und somit auch über die Grundlagen einer fundierten Gutachtenerstellung. Darauf können Sie bauen. Weitere Punkte, die Ihnen helfen, die Kompetenzen eines Gutachters einzuschätzen:

Referenzliste

Lassen Sie sich eine Aufstellung von Immobilien vorlegen, die der Sachverständige bereits bewertet hat. Wenn Sie eine Spezialimmobilie zu bewerten haben (bspw. ein Hotel, ein Restaurant oder einen Supermarkt), sollten Sie den Sachverständigen vorab fragen, ob er bereits Erfahrung mit der Bewertung derartiger Immobilien hat.

Beispielgutachten

Ein seriöser Sachverständiger wird Ihnen auf Nachfrage mit Sicherheit ein anonymisiertes Beispielgutachten überlassen, damit Sie sich ein Bild von seiner Arbeit machen können. Aber Vorsicht: handelt es sich dabei um ein sogenanntes Formulargutachten, bei dem vorgegebene Felder ausgefüllt oder angekreuzt werden, sollten Sie Ihre Entscheidung noch einmal überdenken. In Formulargutachten können die individuellen Wertmerkmale eines jeden Bewertungsobjekts in der Regel nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Zeitspanne

Die Erstellung eines fachlich fundierten und aussagefähigen Gutachtens dauert in der Regel vier bis acht Wochen. Dies ist angemessen, um alle wertrelevanten Informationen zu recherchieren und sich gedanklich mit dem Bewertungsgegenstand sowie dem Zweck der Bewertung zu beschäftigen. Sachverständige, die ein Gutachten angeblich innerhalb eines Tages erstellen können, sollten sie auf keinen Fall beauftragen. Diese Zeitspanne reicht selbst dem besten Profi nicht aus, um sich notwendige Informationen zu verschaffen und sich in den zu bewertenden Fall „einzulesen“.

Honorar

Aktuell nehmen Sachverständige aufgrund des hohen Konkurrenzkampfes im Markt zum Teil Honorare, die weit unterhalb der sonst üblichen Konditionen liegen. Oft werden nur „Kurz- oder Schnellgutachten“ angefertigt, die den Auftraggeber nicht zufrieden stellen können. Ein seriöses Gutachten hat seinen Preis und dauert seine Zeit. Gutachten, die von heute auf morgen zu „Dumpingpreisen“ erstellt werden, sind in der Regel fehlerhaft und damit letzten Endes wertlos.

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