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Energieausweis für Ihre Immobilie.

Energieausweis für Ihre Immobilie.

Seit dem 01. Juli 2009 müssen für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude im Verkaufs- oder Vermietfall Energieausweise ausgestellt werden. Seit Mai 2014 wird diese Regelung nun weiter verschärft und die Nichtbeachtung mit einem erheblichen Bußgeld geahndet. Immobilien, die zu verkaufen oder zu vermieten sind, dürfen nun nur noch mit Angaben zum Energieverbrauch und, falls vorhanden, Energieeffizienzklasse (beides geht aus dem Energieausweis hervor), beworben werden. Darüber hinaus muss dem Interessenten bereits bei der ersten Besichtigung ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.

Diese Regelung macht ab 2014 einen Energieausweis beim Immobilienverkauf bzw. bei Vermietung unumgänglich und zur Pflicht. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.

Die Ausweistypen:

Grundsätzlich werden zwei Typen von Energieausweisen unterschieden: Ausweise über den theoretischen Energiebedarf (Bedarfsausweis, §18 EnEV) und Ausweise über den Verbrauch (Verbrauchsausweis, §19 EnEV). Beide Typen sind mit den EU-Gebäuderichtlinien vereinbar und dürfen daher sowohl für Wohn- als auch für Nicht-Wohngebäude erstellt werden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Hier sind nur Bedarfsausweise zulässig, es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz-Verordnung von 1977 erreicht.

Energieverbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre, so dass das Ergebnis stark von den Gewohnheiten der Bewohner abhängig ist. Aufgrund der umfangreicheren Datenermittlung ist der Bedarfsausweis deutlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, und dient als zuverlässiger Indikator für Modernisierungsmaßnahmen und damit Einsparungspotentialen.

Energiebedarfsausweis:

Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den Energiebedarf einer Immobilie wieder. Unter Normbedingungen wird der individuelle Bedarf des Gebäudes berechnet und orientiert sich dabei an den verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie wie auch der Anlagentechnik. Dabei stehen diese Werte in Unabhängigkeit von der Zahl der Bewohner und deren individuellen energetischen Gebrauchsgewohnheiten. Auf diese Weise werden objektiv Werte wieder gegeben, die es ermöglichen, einen neutralen Vergleich zwischen unterschiedlichen Gebäuden vorzunehmen. Hinzu kommt, dass eine informative Ausgangsbasis geschaffen wird, um eine gezielte Energieberatung in Bezug auf eine Sanierung in Anspruch zu nehmen. Für neu errichtete Gebäude, für An- und Ausbauten und Modernisierungen gilt, dass im Verlauf einer Berechnung durch einen Ingenieur der Energieausweis auf der Basis des errechneten Energiebedarfs erstellt werden muss.

Haben Sie Fragen zum neuen Energieausweis, oder möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, kontaktieren Sie uns gerne.

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