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Neben Scheidung und Erbteilung gibt es weitere Anlässe für eine professionelle Immobilienbewertung. Die häufigsten Gründe für ein Wertgutachten sind, neben der Bestimmung des richtigen Verkaufspreises der Immobilie, die Dokumentation des Immobilienwertes gegenüber der Versicherung, Zwangsversteigerungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Schnell ändernde Lebensumstände bedeuten oft ein schnelles Handeln. Darum ist es von Zeit zu Zeit wichtig sich eine Übersicht über sein aktuelles Vermögen zu machen. Eine Immobilienwertermittlung dient hierzu als sichere Basis.
Häufig werden Immobilien vor dem Kauf oder Verkauf bewertet. Die Immobilienwertermittlung dient dabei als Entscheidungshilfe und als Richtwert zum Festlegen des Verkaufspreises. Sie ist eine Absicherung für beide Parteien, damit die Immobilie nicht über beziehungsweise unter Wert gekauft oder verkauft wird.
Kommt es im Rahmen einer Scheidung zu einer Vermögensauseinandersetzung, kann ein Wertgutachten herangezogen werden, um die Vermögensanteile unter den Ex-Partnern aufzuteilen.
Auch bei Vermögensauseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft empfiehlt sich ein schriftliches Wertgutachten. Nehmen wir an, ein Testament sieht mehrere Begünstigte für eine Immobilie vor. Hier kann ein Wertgutachten helfen, die Immobilienanteile der einzelnen Erben zu bestimmen.
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